Jobanzeigen von den Suchenden

Hier annoncieren die Arbeitssuchenden (Du?) und Arbeitgeber machen den ersten Kontakt.
Willkommen auf unserem revolutionären Jobportal! Im Gegensatz zu herkömmlichen Stellenbörsen, die überwiegend Stellenangebote von Arbeitgebern listen, stellen wir die Macht in die Hände der Arbeitssuchenden. Bei uns präsentieren Sie Ihre Fähigkeiten und Erfahrungen, und die Arbeitgeber kommen zu Ihnen. Machen Sie sich bereit, auf eine völlig neue Weise entdeckt zu werden!
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Jeder kann bei uns eine kostenlose Textanzeige für 3 Monate schalten, bis zu 4 Mal pro Jahr.
Diese Anzeige umfasst: Titel, Text, Gebiet, Verfügbarkeit und E-Mail-Adresse. Sie können Ihre Qualifikationen und Berufserfahrungen in den Vordergrund stellen und sich potenziellen Arbeitgebern optimal präsentieren.
Bezahlte Anzeigen? Die haben noch mehr Vorteile:
- CV hochladen Laden Sie Ihren Lebenslauf hoch, der nur für Arbeitgeber sichtbar ist. So können sie sich ein umfassendes Bild von Ihren Fähigkeiten und Erfahrungen machen.
- Foto hochladen Ein Bild sagt mehr als tausend Worte. Zeigen Sie, wer Sie sind!
- Telefon/Whatsapp angeben Geben Sie Ihre Telefonnummer oder WhatsApp-Kontakt an, um die Kontaktaufnahme zu erleichtern.
- Links in den Text einfügen. Verlinken Sie auf Ihre beruflichen Profile, Projekte oder soziale Medien und zeigen Sie mehr von dem, was Sie können.
- Anzeigedauer flexibel gestalten Bestimmen Sie selbst, wie lange Ihre Anzeige online bleiben soll.
Machen Sie den ersten Schritt in Richtung Ihrer Traumkarriere, oder nur eines Nebenjobs für die Zwischenzeit und erstellen Sie noch heute Ihre Anzeige!
Lassen Sie sich von den Arbeitgebern finden und entdecken Sie neue Chancen auf unserem einzigartigen Jobportal!
Für Arbeitsmarkt relevante Wirtschaftsnachrichten
04.04.2025
Am 3. April 2025 begrüßte Staatssekretärin Leonie Gebers im BMAS in Berlin zehn Teilnehmerinnen zum Girls’ Day 2025. Unter dem Motto "Die Zukunft gehört Dir!" tauchten sie gemeinsam in die Welt der Künstlichen Intelligenz und Data Science ein.
04.04.2025
Der reale (preisbereinigte) Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Februar 2025 gegenüber Januar 2025 saison- und kalenderbereinigt unverändert geblieben (0,0 %). Ohne die Berücksichtigung von Großaufträgen war der Auftragseingang um 0,2 % niedriger als im Vormonat. Im weniger volatilen Dreimonatsvergleich lag der Auftragseingang von Dezember 2024 bis Februar 2025 um 1,6 % niedriger als in den drei Monaten zuvor, ohne Großaufträge stieg er um 0,4 %. Im Januar 2025 sank der Auftragseingang nach Revision der vorläufigen Ergebnisse gegenüber Dezember 2024 um 5,5 % (vorläufiger Wert: -7,0 %). Die Abweichung zum vorläufigen Ergebnis ist auf Nachmeldungen in den Bereichen Metallerzeugung und -bearbeitung, Maschinenbau und Automobilindustrie zurückzuführen.
04.04.2025
Der Dienstleistungssektor in Deutschland (ohne Finanz- und Versicherungsdienstleistungen) hat im Januar 2025 nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) kalender- und saisonbereinigt real (preisbereinigt) 0,3 % und nominal (nicht preisbereinigt) 0,2 % weniger Umsatz erwirtschaftet als im Dezember 2024. Verglichen mit dem Vorjahresmonat Januar 2024 verzeichneten die kalender- und saisonbereinigten Umsätze einen Anstieg von real 3,0 % und nominal 5,4 %.
03.04.2025
Die Bundesregierung hat herausragende Beispiele für unternehmerische Verantwortung in Berlin ausgezeichnet.
03.04.2025
Im Jahr 2024 wurden in Deutschland 106 000 Schwangerschaftsabbrüche gemeldet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hat sich die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche damit gegenüber dem Vorjahr mit +0,2 % kaum verändert. Sie lag damit weiterhin über dem Niveau der Jahre 2014 bis 2020, als die Zahl der gemeldeten Fälle stets zwischen rund 99 000 und 101 000 gelegen hatte. Die Ursachen für die Entwicklung sind anhand der Daten nicht bewertbar. Insbesondere liegen keine Erkenntnisse über die persönlichen Entscheidungsgründe für einen Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung vor.