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Mini-Jobs

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Mini-Jobs sind geringfügige Beschäftigungen, bei denen das monatliche Einkommen 538 Euro (Stand Oktober 2024) nicht überschreitet. Sie werden oft als Nebenjobs ausgeübt. Typische Jobtitel sind Kassierer, Reinigungskraft, Aushilfe im Einzelhandel, Servicekraft oder Zusteller.

Für Mini-Jobs sind in der Regel keine speziellen Qualifikationen erforderlich. Wichtige Fähigkeiten sind Zuverlässigkeit, Flexibilität und Teamfähigkeit. Da viele dieser Tätigkeiten körperlich fordernd sind, ist eine gewisse Fitness von Vorteil.

Das Risiko, in Mini-Jobs schlecht abgesichert zu sein, ist höher als in regulären Arbeitsverhältnissen. Es gibt oft keine umfassende soziale Absicherung, wie zum Beispiel in der Renten- oder Krankenversicherung, es sei denn, man zahlt freiwillige Beiträge.

Das Gehalt entspricht den gesetzlichen Mindestlohnvorgaben, die ab 2024 bei etwa 12,41 Euro pro Stunde liegt.

Die Beschäftigungsaussichten für Mini-Jobs bleiben stabil, da sie für viele Unternehmen eine flexible Lösung zur Abdeckung von kurzfristigen Arbeitskräften bieten. Vor allem in der Gastronomie, im Einzelhandel und im Dienstleistungssektor wird weiterhin ein Bedarf an Mini-Jobbern bestehen.

Mini-Jobs können über die Minijob Zentrale angemeldet werden.

+1 305 517 7120

 

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